Neuerungen im Bereich der Pflanzenschutzgerätekontrolle

ab sofort nur noch alle 3 Jahre zum Spritzentüv:

 

Am 06. Juli 2013 ist die neue Pflanzenschutz-Geräteverordnung in Kraft getreten. Eine wesentliche Änderung darin betrifft die Neufassung des Kontrollintervalls für die verwendeten Pflanzenschutzgeräte. Demnach müssen künftig Verfügungsberechtigte und Besitzer ihre in Gebrauch befindliche Pflanzenschutzgeräte in Zeitabständen von sechs Kalenderhalbjahren (bisher vier Kalenderhalbjahre) prüfen lassen.

 

Übergangsregelung:

Für Geräte die bereits vor dem 06.07.2013 geprüft worden sind, gibt es eine Übergangsregelung: Diese Geräte müssen spätestens ein Jahr nach dem auf der Prüfplakette angegebenen Kalenderhalbjahren erneut kontrolliert worden sein.

 

Beispiel: Auf der Plakette ist als nächster Prüftermin das 1. Halbjahr 2014 angegeben (Kennfarbe blau, Prüfung war im 1. Halbjahr 2012) Dann muss dieses Gerät spätestens bis zum 30.06.2015 erneut geprüft worden sein.




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